Parking Control
Zivilprozessordnung (ZPO ; SR 272)
Wer an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, kann beim Gericht beantragen, dass jede Besitzstörung zu unterlassen ist und eine Widerhandlung auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft wird. Das Verbot kann befristet oder unbefristet sein.
Parkplatzbewirtschaftung – Audienzrichterliches Parkverbot
Wir sind im ganzen Kanton Zürich für diverse Liegenschaftsverwaltungen im Rahmen der Parkplatzbewirtschaftung zum Schutze des örtlichen Grundeigentums gemäss Art. 258 ZPO tätig. Diese Dienste bieten wir kostenlos an, da wir als beauftragtes Kontrollorgan mittels der Umtriebsgebühren (Entschädigungen) welche wir erheben, die Kosten für die Kontrollrundgänge auffangen. Wir stellen die dafür benötigte Infrastruktur wie; Verzeigungsformulare, EDV geführte Verzeigungsregistratur, Einsprachebearbeitung als auch den Weiterzug an die zuständigen Amtsstellen wie Polizeirichter und Statthalterämter etc. Das Parking-Office ist täglich von 09:00 - 17:00 Uhr geöffnet und erreichbar.
Kunden
- Erheben von Umtriebsgebühren bei Missachtung von audienzrichterlich verfügten Parkverboten
- Erhebung von Ordnungsbussen im öffentlichen Raum (OBV), Kontrolle ruhender Verkehr (KRV)
• Wincasa AG/ Winterthur und Uster
• Migros Pensionskasse MPK/ Schlieren
• Sturzenegger Immobilien AG/ Zürich
• Keller Immobilien-Treuhand AG/ Wallisellen
• Prisedes Immobilienmanagement/ Dietlikon
• JOST AG/ Schlieren
• Verit Immobilien AG/ Zürich
• Politische Gemeinden (deutsche Schweiz)
• Robert Pfister AG
• Wachter Geroldswil
• Weitere
Wo sind unsere Einsatzgebiete?
(7x24x365 Kontrolldienst)
Überall dort, wo eine Parkverbots-Tafel steht, auf Parkplätzen mit einer zentraler Parkuhr oder in Wohnsiedlungen, in welchen Unberechtigte ihre Fahrzeuge abstellen. Im Kanton Zürich kontrollieren wir über 100 Objekte.