Sozialinspektion Sozialdetektiv
Sozialinspektoren überprüfen, ob die von einer sozialhilfebeziehenden Person gemachten Angaben zutreffend sind. Sie werden von den zuständigen Sozialämtern der Gemeinden eingesetzt, wenn ein Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von Sozialhilfegeldern besteht.
Consulting
Die Sozialinspektoren der investigo GmbH, unterstützen öffentliche Sozialdienste und Sozialbehörden bei der Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch sowie dem Sozialhilfebetrug.
- Beratungen
- Vorgehen Intake
- Dossieranalyse (Aktenstudium)
- Case Screening
Ermittlungen
Die Sozialbehörden der Gemeinden und die mit der Durchführung der öffentlichen Sozialhilfe betrauten Organe und Personen (Sozialhilfeorgane) müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bezug von Sozialleistungen überprüfen. Die Ermittler der investigo GmbH werden aktiv, wenn ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt.
- Hausbesuche
- Befragungen
- Kommunikation mit Behörden, Amtsstellen und Versicherungen im In- und Ausland
- Erstellen von Strafanzeigen
- Abklärungen von Arbeits-, Familien-, Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnissen bei Ämtern und privaten Auskunftspersonen
- Internetrecherchen
Observation
Kriminalistisch betrachtet ist die Observation die dritte Dimension in der Fallbearbeitung. Wo andere Ansätze im Ergebnis versagt haben, noch nicht Erfolg versprechend einsetzbar sind oder einer entscheidenden Ergänzung bedürfen, ist diese operative Methode das Mittel der Wahl. Observationen zeigen relevante Personen in ihrer Lebenswirklichkeit und sind daher klarer, beweiskräftiger und facettenreicher als jede anonyme Information oder Aussagen jeglicher Art. Sie dienen zur Entkleidung der Scheinwelt in welcher sich gewisse Personen bewegen.
- Foto / Videobearbeitung
- Observationsbericht
- Observation
Family Office
Unser Know-how ist unter anderem auf die vielfältigen Bedürfnisse von vermögenden Privatpersonen bzw. eines Family Offices zugeschnitten.
Für Unternehmen
Betrugs- und Vermögensdelikte
Personal Screenings, Background-Checks und Due-Diligence-Abklärungen
Für Anwälte
Actionable Evidence
Witness search
Patent infringement
Surveillance Countersurveillance Protection
Observation ATSG
nach Art. 43a Abs. 1 ATSG
Wir verfügen über Mitarbeiter mit der Bewilligung von Observationen im Bereich des Sozialversicherungsgesetzes ATSG